Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“:
Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend
In seiner heutigen mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtlichen Einwände des Senats gegen den Gesetzentwurf der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ hat das Hamburgische Verfassungsgericht deutlich signalisiert, dass die zum Volksbegehren vorgelegte Überarbeitung des Gesetzentwurfs sich im zulässigen Rahmen bewegt. Der Senat hatte der Initiative vorgeworfen, hier gegenüber der zur Volksinitiative vorgelegten Fassung zu viele substantielle Änderungen vorgenommen zu haben. Die Initiative stellte dazu klar, dass ihre Kernziele unverändert fortbestehen: Die Ersetzung des „Bürgerschaftsreferendums“ durch ein faires „Parlamentsreferendum“, die Einführung eines obligatorischen Referendums bei parlamentarischen Verfassungsänderungen und den Schutz von Wahl- und Abstimmungsrechtsentscheidungen durch vereinfachte Referenden.
„Dieses Signal des Gerichts ist beruhigend, denn damit wird die Zwickmühle, in die der Senat die Initiative bringen wollte, verhindert: Ohne Überarbeitung sei die Vorlage verfassungswidrig – mit Überarbeitung sei das Gesetz wegen der Überarbeitung nicht mehr zulässig“, kommentiert Ingo Böttcher vom Trägerkreis des Volksbegehrens und Vertrauensperson der Initiative.
Gleichwohl hat das Gericht im Rechtsgespräch Fragen aufgeworfen, die den 13. Oktober, dann ergeht die Entscheidung, zu einem spannenden Datum für den weiteren Verlauf des Volksgesetzgebungsverfahrens machen.
So hat es die Überlegung angestellt, ob die Verbindung unterschiedlicher Inhalte in dem Gesetzentwurf nicht unter das sogenannte Koppelungsverbot falle. Hierzu erklärt Manfred Brand vom Trägerkreis: „Dies wäre unseres Erachtens eine neue Sichtweise, die die Volksgesetzgebung, zumal im Verfassungsrecht, vor eine sehr große Herausforderung stellen würde: Wir betrachten unseren Gesetzentwurf als Paketlösung, deren Elemente im Zusammenhang stehen und die gemeinsam direktdemokratischer Verfahren in Hamburg sichern und klarstellen. Alle Aspekte getrennt zur Volksabstimmung zu bringen, wäre theoretisch möglich. Der Aufwand, die Kosten und die Risiken für die Initiatoren – und auch die SteuerzahlerInnen – würden sich dabei allerdings so sehr erhöhen, dass die Initiative wohl kaum je gestartet würde.“
„Es fällt auf, dass das Gericht insgesamt wenig auf die Einwände des Senats Bezug genommen hat, sondern eigene Überlegungen zum verfassungsrechtlichen Miteinander von parlamentarischer und direkter Demokratie einbringt“, so Brandt, „wir sind auf das Ergebnis sehr gespannt.“
Das Gericht wird seine Entscheidung am 13. Oktober 2016 verkünden. „Das schafft zumindest terminliche Klarheit“, so Ingo Böttcher. Bei positivem Ausgang wird die dreiwöchige Sammelfrist für das Volksbegehren damit vom 14. Dezember bis zum 3. Januar laufen. Am Ende müssen wenigstens 65.000 gültige Unterschriften von Hamburger Wahlberechtigten vorliegen. Böttcher: „Das ist in dieser Jahreszeit eine doppelte Herausforderung. Wir nehmen sie an sie an.“
Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97