Archiv für den Autor: Nissen

[Pressemitteilung]: „Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“: Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend“

Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“:

Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend

In seiner heutigen mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtlichen Einwände des Senats gegen den Gesetzentwurf der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ hat das Hamburgische Verfassungsgericht deutlich signalisiert, dass die zum Volksbegehren vorgelegte Überarbeitung des Gesetzentwurfs sich im zulässigen Rahmen bewegt. Der Senat hatte der Initiative vorgeworfen, hier gegenüber der zur Volksinitiative vorgelegten Fassung zu viele substantielle Änderungen vorgenommen zu haben. Die Initiative stellte dazu klar, dass ihre Kernziele unverändert fortbestehen: Die Ersetzung des „Bürgerschaftsreferendums“ durch ein faires „Parlamentsreferendum“, die Einführung eines obligatorischen Referendums bei parlamentarischen Verfassungsänderungen und den Schutz von Wahl- und Abstimmungsrechtsentscheidungen durch vereinfachte Referenden.

„Dieses Signal des Gerichts ist beruhigend, denn damit wird die Zwickmühle, in die der Senat die Initiative bringen wollte, verhindert: Ohne Überarbeitung sei die Vorlage verfassungswidrig – mit Überarbeitung sei das Gesetz wegen der Überarbeitung nicht mehr zulässig“, kommentiert Ingo Böttcher vom Trägerkreis des Volksbegehrens und Vertrauensperson der Initiative.

Gleichwohl hat das Gericht im Rechtsgespräch Fragen aufgeworfen, die den 13. Oktober, dann ergeht die Entscheidung, zu einem spannenden Datum für den weiteren Verlauf des Volksgesetzgebungsverfahrens machen.

So hat es die Überlegung angestellt, ob die Verbindung unterschiedlicher Inhalte in dem Gesetzentwurf nicht unter das sogenannte Koppelungsverbot falle. Hierzu erklärt Manfred Brand vom Trägerkreis: „Dies wäre unseres Erachtens eine neue Sichtweise, die die Volksgesetzgebung, zumal im Verfassungsrecht, vor eine sehr große Herausforderung stellen würde: Wir betrachten unseren Gesetzentwurf als Paketlösung, deren Elemente im Zusammenhang stehen und die gemeinsam direktdemokratischer Verfahren in Hamburg sichern und klarstellen. Alle Aspekte getrennt zur Volksabstimmung zu bringen, wäre theoretisch möglich. Der Aufwand, die Kosten und die Risiken für die Initiatoren – und auch die SteuerzahlerInnen – würden sich dabei allerdings so sehr erhöhen, dass die Initiative wohl kaum je gestartet würde.“

„Es fällt auf, dass das Gericht insgesamt wenig auf die Einwände des Senats Bezug genommen hat, sondern eigene Überlegungen zum verfassungsrechtlichen Miteinander von parlamentarischer und direkter Demokratie einbringt“, so Brandt, „wir sind auf das Ergebnis sehr gespannt.“

Das Gericht wird seine Entscheidung am 13. Oktober 2016 verkünden. „Das schafft zumindest terminliche Klarheit“, so Ingo Böttcher. Bei positivem Ausgang wird die dreiwöchige Sammelfrist für das Volksbegehren damit vom 14. Dezember bis zum 3. Januar laufen. Am Ende müssen wenigstens 65.000 gültige Unterschriften von Hamburger Wahlberechtigten vorliegen. Böttcher: „Das ist in dieser Jahreszeit eine doppelte Herausforderung. Wir nehmen sie an sie an.“

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97

„Rettet den Volksentscheid“, Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgen Verfassger, 24.08.2016, (C) Christine Klein, TEl: 0175- 3500117, www.stratford2000.de

Credits: Illustration: Christine Klein, www.stratford2000.de Verwendung der Illustration im Rahmen der Berichterstattung kostenfrei bei Nennung der Credits (Urheberin und website).

[Pressemitteilung]: „Verfassungsgericht berät über „Rettet den Volksentscheid““

Hamburg, 18. Aug. 2016

Manfred Brandt: „Spannender Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie in Hamburg“

Am Mittwoch, dem 24. August ab 10.30 Uhr verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht in öffentlicher Sitzung (Sievekingplatz 2, Sitzungssaal 201) über die Vorbehalte des Senats gegen die Gesetzesvorlage der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“.

Die Initiative, in der mehr als 20 Hamburger Bürgerinitiativen mit dem Verein Mehr Demokratie zusammenwirken, hatte im Mai 2015 den Volksgesetzgebungsprozess als Reaktion auf die Verfassungsänderung von SPD, CDU und Grünen im Zuge der Bewerbung Hamburgs um die olympischen Spiele in Gang gesetzt. Diese Verfassungsänderung ist ein Angriff auf die direkte Demokratie in Hamburg. Deshalb musste sehr kurzfristig eine Volksinitiative nach altem Recht gestartet werden, bevor die Verfassungsänderung in Kraft trat.

Nach erfolgreicher Volksinitiative (September 2015) und Beratung durch den Landeswahlleiter (Februar 2016) legte die Initiative am 24. März 2016 eine überarbeitete Fassung ihres Gesetzentwurfs vor, über die im Juni 2016 ein Volksbegehren durchgeführt werden sollte. Mit der Anrufung des Verfassungsgerichts durch den Senat am 29. März wurde der Prozess jedoch vorläufig angehalten.

„Wir sehen dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht gelassen und zuversichtlich entgegen und freuen uns auf einen spannenden Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie, ihr Verhältnis zur parlamentarischen Säule und ihre Perspektiven in Hamburg“, erklärt Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute der Initiative, „Es geht im Kern um die Frage, ob aus dem Grundgesetz oder dem europäischem Recht abgeleitet werden kann, dass den Volksvertretern mehr Rechte zustehen als dem Volk – oder anders ausgedrückt, ob es Rechte gibt, die nur von Volksvertretern, aber nicht vom Volk direkt ausgeübt werden dürfen.“

Die Entscheidung des Gerichts ist für Oktober angekündigt, bei positivem Ausgang für die Initiative kann acht Wochen später das Volksbegehren starten. „Ein Volksbegehren im Winter statt im Juni ist natürlich unerfreulich“, so Manfred Brandt, „Wir gehen davon aus, dass der Volksentscheid trotz allem am Tag der nächsten Bundestagswahl im September 2017 stattfinden wird.“

Bereits jetzt haben etwa 10.000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung für das  Volksbegehren beantragt. Brandt: „Das ist eine wichtige Unterstützung, die wir dringend brauchen.“ Anträge können auch online gestellt werden.

 

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97