Hamburg, 25.03.2016
Es bleibt spannend rund um die Volksgesetzgebung in Hamburg: Die Initative „Rettet den Volksentscheid“ reichte gestern (Donnerstag, 24.3.2016) im Rathaus ihren überarbeiteten Gesetzentwurf ein, mit dem sie das Volksbegehren schaffen will. Im vergangenen Jahr war der Trägerkreis, der aus rund zwanzig Bürgerinitiativen und dem Verein Mehr Demokratie besteht, mit einem eigenen Gesetzentwurf angetreten, um die seit Jahren bewährten Regeln für Volksabstimmungen zu erhalten und zu sichern.
Nach der im Herbst abgeschlossenen erfolgreichen ersten Stufe, der Volksinitiative, kam
es zu einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft und zu Gesprächen mit Senatsjuristen. Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute des nun anstehenden Volksbegehrens: „Solche neutralen Beratungen sind nach den geltenden Gesetzen möglich und hilfreich.“ Dabei ging es um verschiedene Punkte, die möglicherweise zu einer Anfechtung des Gesetzentwurfs vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht führen konnten. Einige der Empfehlungen wurden nun in den Text eingearbeitet, doch im Kern bleibt die Initiative bei ihrem Vorhaben, die im Zuge des Olympia-Referendums eingeführten Einschränkungen der Volksgesetzgebung rückgängig zu machen. Einige strittige Passagen, die aber das zentrale Anliegen nicht berühren, wurden gestrichen. Wichtig aber bleibt dem Trägerkreis aus rund 20 Bürgerinitiiativen, Schutzmechanismen einzubauen, um Volksabstimmungen besser zu sichern. Brandt: „Es kann sein, dass wir trotzdem vor dem Verfassungsgericht landen. Wir dürfen zwar Gesetzentwürfe überarbeiten, aber es ist nicht klar, wie weit. Würden wir gar nichts ändern, gäben wir Senat und Bürgerschaft erst recht eine Handhabe, das Verfassungsgericht anzurufen.“ Die Entscheidung, wie es nun weiter geht, dürften bald nach den Feiertagen fallen.
Für Rückrufe:
Manfred Brandt Tel. 7402497 oder 0176-70759718