Mit so viel Aufmerksamkeit hatte der Trägerkreis von „Rettet den Volksentscheid“ gar nicht gerechnet: Gut vier Stunden dauerte die Anhörung der Volksinitiative vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Kritik an dem Gesetzentwurf, zu dem es im Juni 2016 ein Volksbegehren geben wird, kam erwartungsgemäß vor allem aus den Reihen von SPD, CDU und Grünen, die in den vorgeschlagenen Regelungen die Absicht vermuten, die Initiative wolle das Parlament schwächen.
Es gebe überhaupt nichts zu retten, war die einhellige Meinung der Mehrheitsfraktionen. Auch wollten sie gar nicht verstehen, was es an dem neuen Instrument „Bürgerschaftsreferendum“ auszusetzen gibt, das im Zuge der geplanten Olympia-Bewerbung in die Landesverfassung aufgenommen worden war. Genau das aber war der akute Anlass für den Gesetzentwurf der Initiative. Ihr Haupteinwand: Diese Verfassungsänderung führe dazu, dass Senat und Bürgerschaft jederzeit unliebsame Volksinitiativen ausbremsen können. Um Volksabstimmungen vor Eingriffen „von oben“ zu schützen, hat sich die Initiative eine ganze Reihe von Regelungen überlegt, die das herkömmliche dreistufige Verfahren sichern und abrunden sollen. So sollen zum Beispiel Volksbegehren in Zukunft sechs statt wie bisher drei Wochen Zeit zum Sammeln der nötigen Unterschriften haben.
Ein Parlamentsreferendum sieht auch die Initiative vor. Allerdings soll dabei nicht der Senat – also die Exekutive – bestimmen können, wo es lang geht. Um einen behutsameren Umgang mit der Verfassung zu erreichen, soll sie nur noch mit Zustimmung des Volkes geändert werden können, so wie das in Bayern und Hessen seit Jahrzehnten der Fall ist. Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es über die Auswirkung von Volksentscheiden auf den Haushalt der Stadt. Da skizzierten Regierungskoalitionäre wahre Horrorvisionen von womöglich zehn gleichzeitigen Volksentscheiden, die dann die Stadt in den Ruin treiben würden. Ähnlich hoch her ging es bei der Diskussion um Zustimmungsquoren beim Volksentscheid. Während die Parteienseite möglichst hohe Hürden sehen will und andernfalls eine inflationäre Zunahme an Volksentscheiden befürchtete, wies Initiativensprecher Manfred Brandt auf positive Erfahrungen in anderen Ländern hin, in denen solche Zustimmungsquoren überhaupt nicht üblich sind.
Am Ende der zum Teil mit Leidenschaft geführten Debatte ging es dann doch noch versöhnlich zu: Man versicherte sich gegenseitig, im Gespräch bleiben zu wollen.
Wo finde ich die Punkte, mit denen das Instrument des Volksentscheides geschwächt wird. Am besten eine Quelle mit „vorher“ und „nachher“
Lieber Herr Unger,
dies finden Sie in der Allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfes.
https://www.rettetdenvolksentscheid.de/wordpress/begruendung/
Mit freundlichen Grüßen,
das Rettet den Volksentscheid-Team