Auswirkungen der Verfassungsänderung vom Juni 2015
Gesetzentwurf von „Rettet den Volksentscheid“
Allgemeine Begründung
Begründung im Einzelnen
20 häufig gestellte Fragen
Verfassungsänderung im Zuge von Olympia
Bis Mai 2015 gab es noch keine Möglichkeit zur “Volksbefragung von oben”, also durch Bürgerschaft und Senat. Daher musste die Verfassung geändert werden, sollte es eine Volksbefragung zu den olympischen Spielen in Hamburg geben. Denn der “Deutsche Olympische Sportbund” hatte dieses Votum zur Bedingung gemacht.
Doch die Einführung des „Bürgerschaftsreferendums“ in die Verfassung durch SPD, Grüne, CDU und AfD unterwanderte wie nebenbei die lang erstrittene bürgerfreundliche Volksgesetzgebung in Hamburg. Die Bürgerschaft hatte sich selbst ein Instrument geschaffen, mit dem sie direkt verhindern kann, dass die Hamburgerinnen und Hamburger über die Gesetzes- oder Gestaltungsvorschläge von Volksinitiativen abstimmen.
- Laufende Volksinitiativen werden gestoppt, sobald die Bürgerschaft ein Referendum zum selben Thema beschließt, ohne Chance, dass ihre Position als Alternative in die Abstimmung aufgenommen wird.
- Nach dem Bürgerschaftsbeschluss für ein Referendum haben erfolgreiche Volksinitiativen zum selben Thema nur zwei Wochen Zeit, um die dreiwöchige Frist für das Sammeln von 65.000 Unterschriften zu organisieren, damit ihre Position als Alternative in die Abstimmung aufgenommen wird. Damit werden die Initiativen in ein Verfahren gezwungen, das die meisten aus finanziellen und organisatorischen Gründen nicht schaffen können.
- Volksinitiativen zum gleichen Thema werden auf Jahre ausgeschlossen, sobald die Bürgerschaft beschließt, ein Referendum abzuhalten.
Prof. Hans Meyer, ehem. Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin: „“Die Verfassungsänderungen sind geeignet, Volksinitiativen im Keim zu ersticken“
“Die Sache ist so unglaublich, dass es viele tatsächlich nicht glauben können. Wer hätte gedacht, dass sich die Grünen mit SPD, CDU und AfD verbünden, um die Volksgesetzgebung in Hamburg auszuhebeln? Die Volksgesetzgebung in Hamburg, die bisher das Parlament in wichtigen Fragen korrigieren konnte, ist damit de facto tot.“